Gutachten

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In diesem Reiter können Sie angeben, ob Gutachten für Anträge angefertigt werden können. 

Falls Sie das integrierte Gutachtensystem aktivieren wollen, klicken Sie die entsprechende Checkbox. Nun können von Ihnen ausgewählte Personen Gutachten zu diesem Antrag erstellen. Hierbei verwendet Stipsys automatische Emails, um den Gutachter zu benachrichtigen. Die Gutachten werden über ein Formular, welches die Gutachter ausfüllen müssen, eingeholt. Dieses Formular müssen Sie in einem späteren Schritt erstellen.

Der Gutachter muss keinen StipSys Account besitzen.

Nachdem das Gutachten vom Gutachter abgesendet wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung und Ihnen wird das ausgefüllte Formular direkt im entsprechenden Antrag angezeigt.

Auswahl der Gutachter

Stipsys besitzt mehre Arten, wie Gutachter ausgewählt werden können:

Postalische Abgabe

Hier werden Gutachten postalisch gemacht. Dies muss der Antragsteller selber übernehmen.

Angabe durch Nutzer

Hier bestimmt der Antragsteller selbst, von wem das Gutachten erstellt wird. Nach dem Einreichen des Antrags wird der Antragsteller dazu aufgefordert, eine oder mehrere Gutachter zu bestimmen, indem deren Emails angegeben werden.

Auswahl aus Liste durch Nutzer

Hierbei geben Sie eine Liste von möglichen Gutachtern an. Sie wählen dann nach dem Einreichen des Antrags eine oder mehrere Personen aus der Liste aus, welche dann ein Gutachten erstellen sollen.

Angabe oder Auswahl aus Liste durch Nutzer

Hier bestimmen Sie entweder direkt einen Gutachter oder wählen einen aus der vorhanden Liste aus.

Zufällige Auswahl aus vordefinierter Lister der Organisation

Sie geben eine Liste von möglichen Gutachtern an. Nach dem Einreichen des Antrags wird zufällig eine Person auf dieser Liste ausgewählt und die Benachrichtigungs-Email automatisch an sie versandt

Auswahl aus vordefinierter Liste der Organisation

Hier müssen Sie die Gutachter für jeden Antrag manuell aus einer vorher bestimmten Liste auswählen.

Einsicht des Antrags vom Gutachter

Wenn Sie wollen, dass der Gutachter den gesamten Antrag des Antragstellers sehen kann, setzen sie einen Haken bei „Soll der gestellte Antrag dem Gutachter angezeigt werden“. Der Gutachter erhält dabei Einsicht auf alle persönlichen Daten, die vom Bewerber angegeben wurden.

Warnung:

Achten Sie hierbei auf ihre Datenschutzbestimmungen.

Erinnerungstermin

Hier kann eine Datum bestimmt werden, an dem eine zusätzliche Erinnerung versendet wird, falls das Gutachten zu einem bestimmten Antrag noch nicht eingegangen ist.

Den Wortlaut der Erinnerung können Sie unter  „Institution” → „Benachrichtigungen”  konfigurieren.

Abgabetermin

Um eine Frist für die Erstellung eines Gutachten zu setzen, geben Sie hier ein Datum ein. Falls Sie keine Frist wollen, lassen Sie dieses Feld leer.


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