In diesem Reiter können Sie angeben, ob Gutachten für Anträge angefertigt werden können.
Falls Sie das integrierte Gutachtensystem aktivieren wollen, klicken Sie die entsprechende Checkbox. Nun können von Ihnen ausgewählte Personen Gutachten zu diesem Antrag erstellen. Hierbei verwendet Stipsys automatische Emails, um den Gutachter zu benachrichtigen. Die Gutachten werden über ein Formular, welches die Gutachter ausfüllen müssen, eingeholt. Dieses Formular müssen Sie in einem späteren Schritt erstellen.
Nachdem das Gutachten vom Gutachter abgesendet wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung und Ihnen wird das ausgefüllte Formular direkt im entsprechenden Antrag angezeigt.
Auswahl der Gutachter
Stipsys besitzt mehre Arten, wie Gutachter ausgewählt werden können:
Einsicht des Antrags vom Gutachter
Wenn Sie wollen, dass der Gutachter den gesamten Antrag des Antragstellers sehen kann, setzen sie einen Haken bei „Soll der gestellte Antrag dem Gutachter angezeigt werden“. Der Gutachter erhält dabei Einsicht auf alle persönlichen Daten, die vom Bewerber angegeben wurden.
Warnung:
Erinnerungstermin
Hier kann eine Datum bestimmt werden, an dem eine zusätzliche Erinnerung versendet wird, falls das Gutachten zu einem bestimmten Antrag noch nicht eingegangen ist.
Den Wortlaut der Erinnerung können Sie unter „Institution” → „Benachrichtigungen” konfigurieren.
Abgabetermin
Um eine Frist für die Erstellung eines Gutachten zu setzen, geben Sie hier ein Datum ein. Falls Sie keine Frist wollen, lassen Sie dieses Feld leer.